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Wer übernimmt die Kosten meiner Therapie?


Beihilfe/ Private Krankenversicherungen:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe bzw. privaten Krankenversicherungen voll übernommen. Erfahrungsgemäß ist es dennoch ratsam, sich vor Beginn der Psychotherapie, bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu erkundigen, ob Sie die zutreffenden Versicherungsbedingungen erfüllen.


Gesetzliche Krankenversicherungen:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind leider seltener bereit, die Kosten für eine Therapie zu übernehmen; dennoch ist dies möglich: Sollten Sie aufgrund langer Wartelisten bei anderen Therapeuten mit einer "Kassenzulassung" mittelfristig keinen Therapieplatz bekommen, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung. Kostenerstattung bedeutet, dass Krankenkassen die Kosten für die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten übernehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem angemessenen Zeitraum keinen Behandlungsplatz in einer vertragsärztlichen Praxis erhalten haben. Die Kostenübernahme für die Therapie muss allerdings vor Beginn im Einzelfall von der gesetzlichen KV bewilligt werden. Gerne bin ich Ihnen bei der Kostenklärung mit der Krankenversicherung behilflich. In einem Informationsgespräch biete ich Ihnen deshalb an, zu klären, ob und wie Sie die Kosten bei Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen können. Die Regeln der Kostenerstattung sind im Sozialgesetzbuch V gesetzlich geregelt, d.h. Sie haben einen Anspruch auf einen Therapieplatz!


Selbstzahler:

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten erstelle ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.